Unsere Aufgabe ist es, Wohnumfeld für ältere Menschen zu
vermitteln. Dazu gibt es verschiedene
Möglichkeiten.
Wir haben einige Lösungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter.
Sie bestimmen, was für Sie das Richtige
ist
Wer in der bisherigen Wohnung weiterleben will, kann z.B. durch folgende Hilfen, unterstützt werden:
Die Kosten werden in der Regel von der Pflegeversicherung übernommen oder müssen ganz oder teilweise selbst bezahlt werden. In bestimmten Fällen kann auch der Sozialhilfeträger zuständig sein.
Ein besonderer Aspekt ist der altengerechte Umbau der eigenen Wohnung, z.B. Türen verbreitern, Treppenlift installieren oder rollstuhlgängige Dusche einbauen. Dafür leistet die Pflegekasse einen Zuschuss. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Antragsteller als pflegebedürftig eingestuft ist.
Beim betreuten Wohnen hat man eine eigene Wohnung, meist in entsprechenden Wohnanlagen. In der Wohnung kann man selbstständig leben, es gibt Freizeitangebote und für die zunehmende Hilfsbedürftigkeit ist alles vorbereitet, sowohl baulich als auch in Form der notwendigen Dienstleistungsangebote wie Essensdienst, Haushaltshilfe, Pflegedienste.
Betreutes Wohnen steht zum Teil auch hinter Begriffen wie Servicewohnen, Seniorenwohnen, Senioren-Residenz oder Wohnen plus.
In Wohngemeinschaften und Wohngruppe gruppieren
sich die individuellen Einzelzimmer um die Gemeinschaftsräume wie
Küche, Bad, Wohn- und/oder Esszimmer. Diese Form des gemeinsamen
Wohnens wird sowohl privat organisiert und erfordert dann von den
Beteiligten viel Planung, Initiative und Abstimmungsaufwand. Es
gibt aber zunehmend Modellprojekte von gewerblichen, kommunalen
und/oder gemeinnützigen Trägern, bei denen im optimalen Fall die
Immobilien-, die Service- und die Pflege-Kompetenz Hand in Hand
arbeiten. Leben mehrere Pflegebedürftige, die von einer
professionellen Pflegekraft betreut werden, in einer WG zusammen,
dann können sie ihre Pflegesachleistungsansprüche in einen
gemeinsamen Pool geben.
Was umgangssprachlich als Alten- oder Pflegeheim bezeichnet wird, heißt sozialrechtlich "Vollstationäre Pflege" (§ 43 SGB XI). Hier wird der pflegebedürftige Mensch komplett versorgt und gepflegt.
Sie gestalten Ihr Leben selbst. Wir unterstützen Sie dabei.
Jabo Verwaltung UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Gartenstraße 1
08427 Fraureuth OT Ruppertsgrün
Vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin
JaBo Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt)
Handelsregister: Amtsgericht Chemnitz, HRB 30898
Geschäftsführer: Jürgen Schlimper
E-Mail: post@jabo-verwaltung.de
Jabo Verwaltung UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Handelsregister: Amtsgericht Chemnitz, HRA 8568
Umsatzsteueridentifikationsnummer: noch offen
Telefon: 03761 - 8882477
Telefax: 03761 - 186715